Rechtliche Grundlagen
ECSA Austria wurde am 11. September 1996 als Verein nach österreichischem Recht gegründet. Die Mitgliedschaft wird in den §§ 4 bis 7 der Statuten geregelt. Mitglieder des Vereins können demnach natürliche und juristische Personen werden, die sich durch ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der europäischen Integration ohne Verfolgung wirtschaftlicher Interessen ausgewiesen haben. Dabei gibt es die Möglichkeit der ordentlichen und außerordentlichen (= Förder-) Mitgliedschaft.
So werden Sie Mitglied bei ECSA Austria
Nach § 5.2. der Statuten wird die Mitgliedschaft durch einen schriftlichen Antrag und dessen Annahme durch den Vorstand auf der dem Antrag folgenden Vorstandssitzung begründet. Schicken Sie daher einfach eine E-mail an das ECSA Austria-Sekretariat, in der Sie folgende Angaben machen:
- Nachname
- Vorname (bitte ausschreiben)
- akademische(r) Titel
- Berufsbezeichnung
- Institution|Firma
- Kontaktadresse
- berufliche Telefon- und Faxnummer (ggf. auch Sekretariatsnummer)
- E-Mail-Adresse ggf. Adresse Ihrer Website
- Disziplin (Politik-, Rechts-, Geschichtswissenschaft, Ökonomie, Soziologie, ...)
- aktuelle Forschungs- oder Arbeitsschwerpunkte (bitte möglichst genau: dies dient dazu die wissenschaftliche Vernetzung der ECSA Austria-Mitglieder zu fördern)
- ob Sie ordentliches oder förderndes Mitglied werden wollen
- Eine Erklärung, dass Sie mit der EDV-mäßigen Speicherung und Verarbeitung dieser Angaben einverstanden sind.
Sie können hier auch das Formular "Mitgliedschaft" herunterladen, ausfüllen und an das ECSA Austria-Sekretariat senden.
ECSA Austria versichert, daß Ihre Daten nur im Rahmen der Vereinszwecke, also insbesondere für Aussendungen und für die Herstellung von Kontakten zwischen ECSA-Mitgliedern Verwendung finden werden. Diesem Zweck dient unter anderem deren Veröffentlichung im weltweit zugänglichen Mitgliederverzeichnis. Falls Sie mit dem Eintrag Ihrer Daten in dieser Liste im Internet nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies explizit bekanntzugeben.
Das ECSA Austria-Sekretariat wird Ihnen per E-Mail eine Eingangsbestätigung schicken. Ihr Antrag wird dann dem Vorstand vorgelegt, der darüber entscheidet. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Aufnahme als neues Mitglied, der auch ein Erlagschein für die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages angeschlossen sein wird. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie alle Aussendungen von ECSA Austria erhalten und können zu den Sonderkonditionen für Mitglieder an unseren Veranstaltungen teilnehmen.
Mitgliedsbeiträge
Ab dem Jahr 2005 beträgt der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder 20,00 € p.a. für natürliche Personen, 40,00 € p.a. für juristische Personen und ab 200,00 € p.a. für Fördermitglieder.